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Veröffentlicht am 16. Juli 2021

Zugang zu amtlichen Dokumenten

Seit der Einführung des Öffentlichkeitsgesetzes kann jede Person Einsicht in amtliche Dokumente des VBS verlangen, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Das Recht auf Zugang gilt nur für amtliche Dokumente, die nach dem 1. Juli 2006 erstellt oder empfangen worden sind. Der Zugang zu amtlichen Dokumenten kann zum Schutz überwiegender öffentlicher oder privater Interessen eingeschränkt oder verweigert werden.

Kontakt

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS
Bundeshaus Ost
CH - 3003 Bern