Meldepflicht für Cyberangriffe bei kritischen Infrastrukturen – weiterer Zeitplan
Bundesrat und Parlament haben eine Meldepflicht für Betreiberinnen und Betreiber kritischer Infrastrukturen beschlossen und haben dazu eine Änderung des Informationssicherheitsgesetzes (ISG) verabschiedet. Die Planungen sind zurzeit darauf ausgerichtet, dass diese Meldepflicht ab 1. Januar 2025 in Kraft tritt.