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Raumplanung und Immobilien

Sachplan Militär

Um ihre Aufträge erfüllen zu können, benötigt die Armee die entsprechende Infrastruktur. Standorte und Nutzung der militärischen Infrastruktur werden im Stationierungskonzept der Armee definiert. Der Sachplan Militär ist für deren raumplanerische Sicherung besorgt.

Das Plangenehmigungsverfahren des VBS

Bauten und Anlagen, die aus vorwiegend militärischen Gründen errichtet, geändert oder umgenutzt werden, brauchen eine Plangenehmigung des VBS. Das Verfahren richtet sich nach dem Militärgesetz und nach der militärischen Plangenehmigungsverordnung.

Das Immobilienmanagement des VBS

Mit dem Immobilienmanagement stellt das VBS die Immobilien bereit, die nötig sind, um die Aufgaben des VBS zu erfüllen.

Denkmalpflege

Der Immobilienbestand des VBS umfasst viele historisch wertvolle Bauten und Anlagen bis zurück in die Zeit der Gründung des Bundesstaates. Das VBS hat den Umgang mit diesem Erbe in Weisungen geregelt und die Objekte in internen Hinweisinventaren erfasst.