Rüstungsbeschaffungen
Das Parlament soll künftig stärker die längerfristige Ausrichtung der Armee gestalten, während der Bundesrat mehr Handlungsspielraum bei der Abwicklung der einzelnen Beschaffungen erhält. Diese Änderungen bei den Rüstungsbeschaffungen hat der Bundesrat 2021 beschlossen. Das Parlament erhält erstmals im 2024 pro Legislatur eine Armeebotschaft, die mit einem Zeithorizont von zwölf Jahren die erforderlichen militärischen Fähigkeiten beschreibt und die Investitionsausgaben aufführt. Zur Umsetzung werden die Verpflichtungskredite für Rüstungsmaterial und Immobilien weiterhin jährlich beantragt. Diese Neuerungen gehen auf eine externe Analyse zurück.