Weitere Umweltfachbereiche
Lärm
Die Aktivitäten der Armee verursachen Lärm. Das VBS ist sich dessen bewusst und reduziert den Lärm wo immer möglich. Auch die Armee untersteht den Vorschriften des Umweltschutzgesetzes und der Lärmschutz-Verordnung.
Ionisierende Strahlung
Das VBS misst regelmässig die ionisierende Strahlenbelastung und hält die strahlenschutzgesetzlichen Auflagen ein.
Nichtionisierende Strahlung
Das VBS verfügt über Anlagen und Geräte, welche elektromagnetische Wellen, sogenannte Nichtionisierende Strahlung, aussenden. Für seine Anlagen hat es die Einhaltung der massgebenden Emissionsgrenzwerte nachzuweisen.
Störfall
Unter die Störfallverordnung fallen insbesondere die zahlreichen Tank- und Munitionsanlagen des VBS.